Fahrschule Kathrin Knoll

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB) der Fahrschule Kathrin Knoll

 

 

1. Allgemeine Bedingungen

 

Der Vertrag tritt bei der Anmeldung (mündlich, telefonisch, SMS oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Führerprüfung. Die Fahrschule Kathrin Knoll verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den nachstehenden Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemässe Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

 

1.1. Gewährleistung

Der ausbildende Fahrlehrer/in ist im Besitz des eidgenössischen Fachausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und wird die Ausbildung gemäss den neuesten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen. Der Abschluss des Ausbildungsvertrags stellt aber keine Garantie für die Erlangung des Führerausweises dar.

 

1.2. Haftung

Für alle von der Fahrschule organisierten Kurse und Veranstaltungen schliessen wir jegliche Haftung für entstandene Schäden aus. Für Diebstahl und Verlust von Gegenständen kann die Fahrschule Kathrin Knoll nicht haftbar gemacht werden. Auch das Benützen von Anlagen / Örtlichkeiten der Fahrschule Kathrin Knoll oder anderen erfolgt auf eigene Gefahr.

 

1.3. Änderungen dieser AGB

Die Fahrschule Kathrin Knoll behält sich das Recht vor, diese AGB in Zukunft zu ändern oder zu ergänzen.

 

1.4. Foto zu Werbezwecken

Möchte der/die Fahrschüler/innen nicht, dass sein Foto zu Werbezwecken auf der Webseite oder auf Social Media wie z.B. Facebook und Instagram gepostet wird, muss er dies vorgängig der Fahrschule Kathrin Knoll melden. Ansonsten ist die Fahrschule Kathrin Knoll dazu berechtigt, Fotos, auf welchen Fahrschüler/innen zu sehen sind, zu veröffentlichen.

 

1.5. Copyright

Die Vervielfältigung von Kursunterlagen für eigene Zwecke oder für Dritte ist nicht gestattet.

 

1.6. Personendaten

Die Personendaten werden vertraulich behandelt und ausschliesslich für Ausbildungsrelevante Abläufe verwendet. Es werden keine Personendaten weitergegeben.

 

1.7. Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Fahrschule Kathrin Knoll ist Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist Knutwil/St. Erhard

 

 

 

2. Fahrstunden

 

2.1. Fahrzeuge

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug erteilt. In Einzelfällen kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Pannen etc.). Der Preis einer Fahrlektion vermindert sich deswegen nicht.

 

2.2. Lektionsdauer

Eine Fahrlektion dauert 50 Minuten und besteht aus:

Begrüssung, Instruktionen, praktischem Fahren, Schlussbesprechung und neuer Terminfindung.

 

2.2. Unterrichtstarif

Die Preise für die angebotenen Dienstleistungen können jederzeit angepasst werden. Die aktuellen Preise befinden sich auf der Website (Angebot und Preise). Aktionen / Specials sind nur bis zum jeweilig angegebenen Datum gültig.

 

2.3. Termine/Absenzen/ Fahrfähigkeit

Vereinbarte Fahrlektionen sind verbindlich, sie müssen mindestens 24 Stunden (1 Arbeitstage, Sonn- und Feiertag zählen nicht zu Arbeitstagen) im Voraus abgemeldet werden, sonst werden sie verrechnet. Abmeldungen sind nur telefonisch oder per WhatsApp möglich. E- Mails werden nicht akzeptiert. Nicht rechtzeitige Abmeldung von vereinbarten Terminen gehen zu Lasten des Fahrschülers. Das Vergessen des Lernfahrausweises führt ebenfalls kostenpflichtig zur Absage der Fahrlektion/en. Falls Zweifel an der Fahrfähigkeit bestehen (wegen Müdigkeit, Konzentrationsschwäche, Medikamente oder Drogen), kann die Lektion jederzeit und ohne Geldrückerstattung abgebrochen werden. Bei Krankheit/Unfall kann die Fahrschule Kathrin Knoll einen Arztzeugnis verlangen, sonst können auch diese verrechnet werden.

 

2.4. Verspätung durch den Fahrschüler

Bei Verspätungen ist die Fahrschule Kathrin Knoll umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Die verlorene Zeit geht grundsätzlich zu Lasten des Fahrschülers. Wurde der Fahrlehrer über die Verspätung nicht informiert, ist er nach einer Wartezeit von max. 10 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion/Lektionen zum vollen Preis verrechnet.

 

2.5. Unvorhergesehenes

Bei unvorhersehbaren Zwischenfällen während der Lektion, wie zum Beispiel Unfällen oder Pannen, wird dem/der Fahrschüler/in die Lektion vollumfänglich berechnet, wenn vor dem Vorfall mindestens 30 Minuten gefahren werden konnte.

 

2.6. Absage/ Verspätung durch die Fahrschule

Die Fahrschule Kathrin Knoll kann nach eigenem Ermessen Fahrstunden absagen, wenn die Witterungsbedingungen oder Defekte am Fahrzeug die Sicherheit gefährden.

Durch unerwartet Verkehrssituationen kann es sein das die Fahrschule Kathrin Knoll ein Termin kurzfristig absagen muss oder der Schüler Verspätungen in Kauf nehmen muss. Die Fahrschule ist verpflichten den Schüler ab einer Zeit von 10 Minuten über diese zu informieren, wenn es die Sicherheit im Strassenverkehr zulässt. Verspätungen werden nach Möglichkeit in der Fahrausbildung kompensiert, Absagen seitens der Fahrschule werden in diesem Fall nicht verrechnet.

 

2.7. Anmeldungen zur praktischen Führerprüfung

Fahrschüler welche das Ausbildungsprogramm durchlaufen haben und Sicher auf der Strasse unterwegs sind, begleiten die Fahrschule Kathrin Knoll gerne zur Prüfung. Schüler welche vorzeitig die Prüfung "probieren" wollen dürfen dieses jederzeit mit ihrem Privatwagen und einer privaten Begleitperson versuchen. Wer nach der Anmeldung zur praktischen Prüfung seine Lektionen versäumt muss die Prüfung ebenfalls auf privater Basis ablegen. Der/die Fahrschüler/in bezahlt für das Einfahren und die Begleitung zur Prüfung den Preis von 2 Lektionen (Kat. B) und 3 Lektionen bei Anhängerprüfungen (Kat. BE).

Die Fahrschule Kathrin Knoll begleiten nur Schüler zur Prüfung welche fertig ausgebildet sind.

 

2.8. Versicherung (administrative Grundpauschale)

Der Fahrschüler ist mit der administrativen Grundpauschale während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie der praktischen Führerprüfung durch die Fahrschule Kathrin Knoll versichert (Haftpflicht, Vollkasko, Insassenversicherung). Die obligatorisch administrative Grundpauschale ist 2 Jahre gültig. Sie muss einmalig bezahlt werden und wird nicht zurückerstattet. Unfallversicherung ist Sache des Fahrschülers.

Die Versicherungsdeckung erstreckt sich hierbei nur auf Fahrstunden und die praktische Prüfung. Ein weiter gehender Deckungsumfang besteht nicht.

 

2.9. Zahlungsbedingungen

Ein Abo ist persönlich und kann nicht übertagen werden.

Fahrlektionen und Abonnemente sind jeweils bei Beginn der Lektion bar zu bezahlen oder müssen per Einzahlungsschein (zu Gunsten: Fahrschule Kathrin Knoll) im Voraus beglichen sein. Wenn die abgemachte Lektion nicht im Voraus bezahlt werden kann, findet sie nicht statt und wird dem Schüler trotzdem in Rechnung gestellt. Das Lösen eines Abos berechtigt nicht zur Annahme, dass nach der Absolvierung aller Stunden die Prüfung durchgeführt werden kann. Nicht eingelöste Fahrstunden eines Abonnements nach bestandener Führerprüfung werden zum jeweiligen Abopreis zurückvergütet. Bricht der Fahrschüler oder der Fahrlehrer die Ausbildung ab oder wechselt der Fahrschüler in eine andere Fahrschule, werden alle nicht verwendeten Lektionen zurückvergütet.

Preisanpassungen sind jederzeit möglich und gelten auch für bestehende Kunden.

 

2.10. Rückerstattungen

Rückerstattungen von Abos wird immer via Überweisung mit Rückererstattungsbeleg durchgeführt. Barauszahlung ist ausgeschlossen. Rückerstattungen erfolgen immer bis spätestens 10. des Folgemonats auf das Konto des Aboinhabers. Die Rückerstattungen erfolgen nur bis spätestens 3 Monate nach der letzter Fahrlektion, ansonsten verfällt der Anspruch.

 

2.11. Bussen

Allfällige Bussen bei Geschwindigkeitsüberschreitung müssen von dem / der Fahrschüler/in selbst bezahlt werden. Des Weiteren wird dem Strassenverkehrsamt die fahrzeugführende Person schriftlich gemeldet.

 

2.12. Gutscheine

Mit dem Kauf von Gutscheinen erklärt sich der Käufer damit einverstanden, dass Gutscheine nicht zurückerstattet werden.

 

2.13. Kurssprache

Die Unterrichtssprache ist Deutsch.

 

St. Erhard, 09.07.2023